Satzung
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1 Name, Wesen, Sitz
Der am 22.09.2001 gegründete Verein führt den Namen
" Rettungshundestaffel - Inntal e.V. "
Er hat seinen Sitz in Hauptstraße 11a, 84555 Jettenbach. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der
Name wird sodann mit dem Zusatz " eingetragener Verein" ( e.V. ) versehen.
§ 2 Grundsätze der Tätigkeit
Die Rettungshundestaffel, abgekürzt - RHS, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweiligen gültigen Fassung.
Die RHS ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der RHS dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person oder Institution darf durch
Ausgaben, die dem Zweck der RHS fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die RHS stellt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln in den Dienst notleidender Menschen, ohne Ansehen der
finanziellen Leistungsfähigkeit. Sie ist neutral gegenüber jeglicher sozialer Stellung, Nationalität, Rasse, Glauben und
politischer Überzeugung.
Satzung