Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den hier
aufgeführten Sponsoren für Ihre Unterstützung.
Jeder Cent kommt ausschließlich unserer Organisation und
deren Aufgaben zugute.
Es ist in unserer heutigen Zeit sehr schwierig, Sponsoren oder Förderer für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Umso erfreuter wären wir, wenn unsere Hilfsorganisation auch bei Ihnen Anklang finden würde. Wir sind wegen - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr - Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Mühldorf. St.-Nr:141/110/40134 K14, vom 25.09.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 - 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Für weitere Informationen bzw. Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.